Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines • Geltung

Becker & Schulz erbringt Übersetzungsdienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die automatisch als vereinbart gelten, wenn der Kunde über diese Website mit Becker & Schulz in Kontakt tritt bzw. Becker & Schulz beauftragt. Andere Bedingungen gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich zwischen Becker & Schulz und dem Auftraggeber vereinbart.

§ 2 Leistungsumfang • Ausführung • Lieferung

Der jeweilige Leistungsumfang und die Lieferungsart werden zwischen Auftraggeber und Becker & Schulz schriftlich vereinbart. Becker & Schulz sichert termingerechte, sorgfältige Übersetzung zu. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen der einschlägigen Richtlinien der berufsständischen Organisationen ausgeführt. Fachausdrücke werden auf der Grundlage von Fachwörterbüchern und Vergleichstexten in der Zielsprache übersetzt. Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht bei der Klärung terminologischer Fragen (s.u.). Die Lieferung des Übersetzungsproduktes erfolgt auf Gefahr des Kunden. Becker & Schulz haftet insbesondere nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsproduktes im Rahmen der elektronischen Übermittlung.

§ 3 Lieferverzögerungen

Becker & Schulz kann für Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt bzw. auf Ereignisse außerhalb der Macht von Becker & Schulz zurückzuführen sind, nicht haftbar gemacht werden. In solchen Fällen gewährt der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat Becker & Schulz über den Verwendungszweck des Übersetzungsproduktes vor Leistungsbeginn in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Becker & Schulz Unterlagen, die für die Übersetzung hilfreich oder erforderlich sind (u.a. Hintergrundmaterial, Glossare, Illustrationen, Erläuterungen zu Abkürzungen, usw.), zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Abnahme • Mängelrüge

Das Übersetzungsprodukt gilt als abgenommen und das vereinbarte Honorar wird fällig, wenn der Auftraggeber offensichtliche Mängel nicht binnen 7 Werktagen, versteckte Mängel nicht binnen 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzeigt. Offensichtliche Mängel sind z.B. fehlende Textpassagen, verdeckte Mängel sind z.B. Irrtümer bei der Vorlageninterpretation. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Das Übersetzungsprodukt gilt in jedem Falle als abgenommen, wenn es vom Auftraggeber verwendet wird.

§ 6 Haftung • Nachbesserung

Becker & Schulz haftet nicht für Mängel in der Übersetzung aufgrund fehlerhafter Textvorlagen oder fehlerhafter Terminologie des Auftraggebers. Becker & Schulz haftet nicht für Mängel in der Übersetzung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggeber (s. § 4 oben). Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung objektiver, nicht unerheblicher Mängel. Diese Mängel sind vom Auftraggeber im einzelnen und schriftlich gemäß § 5 oben unter Wahrung der dort genannten Fristen anzuzeigen. Für die Nachbesserung anerkannter Mängel ist Becker & Schulz eine angemessene Frist einzuräumen.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Becker & Schulz haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Schadensersatzansprüche Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung von Becker & Schulz kann die im Werkvertrag vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung gestellten Übersetzungsleistung nicht übersteigen.

§ 8 Gewährleistungsausschluss

Becker & Schulz leistet keine Gewähr dafür, dass das Übersetzungsprodukt für den angedachten Verwendungszweck zulässig und geeignet ist.

§ 9 Vergütung • Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Skonti, Rabatte und andere Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen und Regelungen. Für Übersetzungsprodukte und die damit verbundenen Rechte (z. B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) gilt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung der Eigentumsvorbehalt.

§ 10 Kündigung

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Werkvertrag mit Becker & Schulz jederzeit zu kündigen. In diesem Fall hat Becker & Schulz Anspruch auf Erstattung der bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Kosten, in jedem Fall jedoch auf die Hälfte des Auftragswertes.

§ 11 Gerichtstand • Anwendbares Recht

Gerichtstand ist Köln, Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 12 Schlussbestimmungen

Becker & Schulz ist im Rahmen und in den Grenzen des BDSG berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.